15.11.07 D7/4175

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 15.12.2021)

 

 

 

         Inhaltsverzeichnis:

 

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Nutzungs- und Urheberrecht
  3. Angebote und Auftragsbestätigungen
  4. Vertragsgrundlagen
  5. Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
  6. Vergütung
  7. Lieferzeit
  8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
  9. Eigentumsvorbehalt
  10. Haftung
  11. Inhalte von Internet-Seiten
  12. Schlussbestimmungen
  13. Salvatorische Klausel
  14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

1.  Präambel

 

FeuerwehrWilli erstellt Videos, Bildbeiträge in sozialen Medien wie Facebook, Instagram, YouTube und TikTok. Es werden Produkttests und Werbebeiträge erstellt und veröffentlicht.

Darüber hinaus gestaltet Homepages und bietet EDV-Dienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen Domainbereitstellung und Serviceverträge an. Die Domainverwaltung erfolgt ausschließlich durch FeuerwehrWilli.

 

2. Allgemeine Bestimmungen

 

Die Firma FeuerwehrWilli ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderung an den Kunden. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam.

 

3. Nutzungs- und Urheberrecht

 

Die von der Firma FeuerwehrWilli erstellten Konzepte, Bilder, Texte, Layouts und Quellcodes bleiben stets Eigentum des Urhebers.  Diese werden nur im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart dem Kunden zur Verfügung gestellt.

Jede Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Daten sind honorarpflichtig und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers, der Firma FeuerwehrWilli.

Die Firma FeuerwehrWilli behält sich das Recht vor, Urheber- und Impressumsangaben auf den erstellten Medien, wie Layouts, Broschüren und Internetseiten zu integrieren. Die Angaben zum Urheber werden im Impressum platziert (Webdesign: www.feuerwehrwilli.de mit Link und Logo). Das Copyright von FeuerwehrWilli wird mit einem Link auf der Seite platziert.

Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

 

4. Angebote und Auftragsbestätigungen

 

Die Angebote der Firma FeuerwehrWilli sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Die Auftragsbestätigung muss in schriftlicher Form per Briefpost, Fax oder E-Mail erfolgen. Sofern nicht gesondert beauftragt, werden sämtliche benötigten Daten (Bilder, Texte) zur Auftragsdurchführung vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die Daten müssen von dem Auftraggeber digital bereit gestellt werden. Digitalisierungen durch FeuerwehrWilli stellen Sonderleistungen dar, die dem Auftraggeber mit 39,90 € pro Stunde in Rechnung gestellt werden.

 

5. Vertragsgrundlagen

 

Sofern die Firma FeuerwehrWilli ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen.

Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens der Firma FeuerwehrWilli wirksam.

Bei der Erstellung von Internetseiten basieren Funktionen und Darstellung auf dem Browser der Firma Microsoft, dem Internetexplorer. Kompatibilitätswünsche mit alternativen Browsern sind als Zusatzleistungen zu sehen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung von FeuerwehrWilli.

 

6. Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

 

Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten.

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine

Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.

 

6. a Sonderregelungen bei Domainbereitstellungen und Serviceverträgen

 

Sofern der Vertrag die Domainbereitstellung oder Serviceverträge betrifft, beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der Mindestvertraglaufzeit gekündigt wird.

 

7. Vergütung

 

Alle Preise verstehen sich gemä6 §19 Abs.1 UstG brutto gleich netto, da keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Mit Erteilung des Auftrags sind 30% als Auftragsanzahlung der vereinbarten Vergütung innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Nach erhalt dieser Auftragsanzahlung beginnt die vereinbarte Lieferzeit.

Die Restzahlung wird nach Lieferung und Abnahme der Vertragsleistung und nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bei der Beanspruchung von externen Dienstleistungen oder Subunternehmern, wie z.B. einer

Vervielfältigung in einer Druckerei, sind die Kosten dieser Leistung im Voraus zu zahlen (Netto, ohne Abzüge). Nach dem Eingang der Vorauszahlung wird der Auftrag an das externe

Dienstleistungsunternehmen erteilt.

 

Zusatzleistungen, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber mit 39,90 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt.

 

7. a Vergütung bei Domainbereitschaft

 

Bei Verträgen über die Domainbereitstellung ist die Vergütung vierteljährlich im Voraus zu zahlen.

 

Im Fall des Zahlungsverzugs ist FeuerwehrWilli berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen die Seite aus dem Internet zu nehmen.

 

7. b Vergütung bei Serviceverträgen

 

Bei den Serviceverträgen wird der über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Mehraufwand separat mit einem Stundenlohn von 39,90 € berechnet.

Die zu zahlenden monatlichen Pauschalen können nicht angespart werden. Nicht genutzte Pauschalen verfallen nach Ablauf des Monats.

Telefonischer Service wird von dem Zeitkonto des Kunden belastet.

 

8. Lieferzeit

 

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

Verzögerungen bei der Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber haben eine entsprechende  Verlängerung der Lieferzeit zur Folge. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

8. a  Reaktionszeit bei Serviceverträgen

 

Die angebotene Reaktionszeit bedeutet, dass sich die Firma FeuerwehrWilli innerhalb dieser Frist telefonisch gemeldet haben muss. Diese Regelung beinhaltet keine „Vor-Ort-Zeit“. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung innerhalb einer bestimmten Frist.

 

9. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

 

Das von FeuerwehrWilli präsentierte Design (Farbschema, Seitenaufteilung) der Homepage entspricht den Darstellungen des Kunden und ist Grundlage der Arbeit. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird FeuerwehrWilli den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Geht in einer Frist von 12 Werktagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. FeuerwehrWilli verpflichtet sich, den Kunden bei Übergabe des Projektergebnisses ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinzuweisen. Bei Nichtübereinstimmung des Designs muss dieses ebenfalls innerhalb von 12 Werktagen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Nachträgliche Änderungswünsche nach Ablauf dieser Frist sind als Mehraufwand mit 39,90 € pro Stunde zu berechnen. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so haben evtl. Beanstandungen unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

Der Eigentumsvorbehalt orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des § 449 BGB.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren und Dienstleistungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages zur Sicherung an FeuerwehrWilli ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an den Auftragnehmer für dessen Rechnungen einzuziehen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so gilt lediglich ein einfacher Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

11. Haftung

 

FeuerwehrWilli übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Website oder des Domainnamens. FeuerwehrWilli übernimmt diesbezüglich auch keine

Prüfungspflicht. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit. Die Verantwortung für die Publikation liegt mit Abnahme der Arbeit zur Gänze beim Auftraggeber. Für die Inhalte der FeuerwehrWilli zur Verfügung gestellten Materialien wird keine Haftung übernommen. FeuerwehrWilli geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. Der Auftraggeber stellt FeuerwehrWilli von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an FeuerwehrWilli – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

 

12.  Inhalte von Internet-Seiten

 

Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Auftragswertes.

Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Firma FeuerwehrWilli übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber der Firma FeuerwehrWilli auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt die Firma FeuerwehrWilli im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. Die Firma FeuerwehrWilli übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, der Firma FeuerwehrWilli kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die Firma FeuerwehrWilli nur bei Vorsatz.

 

13.  Schlussbestimmungen

 

Alle Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen. Bis eine Ersatzregelung getroffen worden ist, gilt dispositives Recht.

Es gilt deutsches Recht.

 

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Auftraggeber ein Unternehmer ist, ist Erfüllungsort der Sitz der Firma FeuerwehrWilli, Neustadt a. Rbge.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.